Self Empowerment

Kosten – Meine Praxis ist eine Privatpraxis
Vorteile für Selbstzahler
Anonymität
- allgemeine Schweigepflicht
- keine Gutachtenpflicht für Krankenkassen
- keine Weitergabe von Informationen an Kranken-, Lebens-, Berufshaftpflichtversicherung
Individuell
- flexible Wahl der Therapieverfahren
- individuell gestaltbare Zeit
- keine Diagnosenpflicht für Krankenkassen
- das persönliche Anliegen steht immer im Vordergrund
Termine
- flexible & kurzfristige Termine
- auch am Abend oder Samstags möglich
- die Häufigkeit der Sitzungen entscheidest Du
- eigene Motivation und Selbstverantwortung
...und mehr
HIER findest Du weitere Vorteile die Du als Selbstzahler hast.
Konditionen
Das Erstgespräch
Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis für eine Psychotherapie, daher ist das Erstgespräch eine gute Möglichkeit erste Eindrücke zu sammeln. Für das Erstgespräch fallen Kosten von 50 Euro an.
Kosten pro Sitzung
Jede weitere Sitzung dauert 60 Minuten, dem Klienten werden € 75,00 in Rechnung gestellt.
Studenten & Sozialtarif: € 50,00 / 50 Minuten. Dieser gilt für Menschen mit einem geringeren Einkommen.
Terminabsagen durch den Klienten, innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin, werden dem Klienten mit einer Ausfallgebühr von € 50,00 in berechnet.
Krankenkassen
In der Regel:
Bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Kosten.
Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn die Psychotherapie von einem approbierten medizinischen oder psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird.
Sonderfall:
Wenn der Klient nachweisen kann, dass ein regional zumutbarer Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb von 6 Monaten nicht gefunden werden kann (der Klient muss ca. 6 Anfragen an approbierte Psychotherapeuten vorweisen können). Die gesetzlich geregelte Wartezeit beträgt 3 Monate, aber viele Krankenkassen sind trotzdem ablehnend. Bitte frage hierzu bei Deiner Krankenkasse nach der gewünschten Vorgehensweise.
Zusatzversicherung:
Es empfiehlt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Hierbei ist darauf zu achten, dass auch der Heilpraktiker „Psychotherapie“ von der Versicherung als Behandler akzeptiert ist.
Private Krankenversicherung:
Private Krankenkassen übernehmen oft die Therapiekosten.
Hilfe:
Es ist schwierig, die Auslegung der Rechtslage nachzuvollziehen und zwischen Heilpraktiker und Heilpraktiker Psychotherapie, einem Psychologen, einem psychologischen Psychotherapeuten und einem medizinischen Psychotherapeuten zu unterscheiden. Ich helfe gerne und kontaktiere auch nach Rücksprache die Krankenkasse für Dich.