Kosten

Kosten – Meine Praxis ist eine Privatpraxis

das bedeutet, die Kosten werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Somit kann ich eine Überweisung vom Arzt leider nicht verrechnen. Ausnahmen siehe unten unter "Krankenkasse".

Vorteile für Selbstzahler

  • Anonymität

    • allgemeine Schweigepflicht
    • keine Gutachtenpflicht für Krankenkassen
    • keine Weitergabe von Informationen an Kranken-, Lebens-, Berufshaftpflichtversicherung
  • Individuell

    • flexible Wahl der Therapieverfahren
    • individuell gestaltbare Zeit
    • keine Diagnosenpflicht für Krankenkassen
    • das persönliche Anliegen steht immer im Vordergrund
  • Termine

    • flexible & kurzfristige Termine
    • auch am Abend oder Samstags möglich
    • die Häufigkeit der Sitzungen entscheidest Du
    • eigene Motivation und Selbstverantwortung

  • ...und mehr

    HIER findest Du weitere Vorteile die Du als Selbstzahler hast.


Termine könnt Ihr einfach über das Onlinebuchungssystem vereinbaren, mich sehr gerne unter der 0173 / 28 36 708 anrufen oder mir eine Nachricht über mein Kontaktformular schreiben. Ich freue mich auf Euch. Franziska Linke

Konditionen

  • Das Erstgespräch

    Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis für eine Psychotherapie, daher ist das Erstgespräch eine gute Möglichkeit erste Eindrücke zu sammeln. Für das Erstgespräch fallen Kosten von 50 Euro an.

  • Kosten pro Sitzung

    Jede weitere Sitzung dauert 60 Minuten, dem Klienten werden € 75,00 in Rechnung gestellt.

    Studenten & Sozialtarif: € 50,00 / 50 Minuten. Dieser gilt für Menschen mit einem geringeren Einkommen.

    Terminabsagen durch den Klienten, innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin, werden dem Klienten mit einer Ausfallgebühr von € 50,00 in berechnet.

Krankenkassen

In der Regel: 
Bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Kosten.
Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn die Psychotherapie von einem approbierten medizinischen oder psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird.

Sonderfall: 
Wenn der Klient nachweisen kann, dass ein regional zumutbarer Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb von 6 Monaten nicht gefunden werden kann (der Klient muss ca. 6 Anfragen an approbierte Psychotherapeuten vorweisen können). Die gesetzlich geregelte Wartezeit beträgt 3 Monate, aber viele Krankenkassen sind trotzdem ablehnend. Bitte frage hierzu bei Deiner Krankenkasse nach der gewünschten Vorgehensweise.

Zusatzversicherung:
Es empfiehlt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Hierbei ist darauf zu achten, dass auch der Heilpraktiker „Psychotherapie“ von der Versicherung als Behandler akzeptiert ist.

Private Krankenversicherung:
Private Krankenkassen übernehmen oft die Therapiekosten.

Hilfe:
Es ist schwierig, die Auslegung der Rechtslage nachzuvollziehen und zwischen Heilpraktiker und Heilpraktiker Psychotherapie, einem Psychologen, einem psychologischen Psychotherapeuten und einem medizinischen Psychotherapeuten zu unterscheiden. Ich helfe gerne und kontaktiere auch nach Rücksprache die Krankenkasse für Dich.